Voraussetzungen für einen Übertritt
Übertritt auf eine Realschule
Aufnahmebedingungen in die Jahrgangsstufe 5
Aus der 4. Klasse der Grundschule:
- Notenschnitt im Übertrittszeugnis bis 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
- Bei einem Notenschnitt im Übertrittszeugnis ab 3,00 ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich
Übertritt auf ein Gymnasium
Aufnahmebedingungen in die Jahrgangsstufe 5
Aus der 4. Klasse der Grundschule:
- Notenschnitt im Übertrittszeugnis bis 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
- Bei einem Notenschnitt im Übertrittszeugnis ab 2,66 ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.
Übertritt an die weiterführenden Schularten nach Besuch des Probeunterrichts
Der Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten.
Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach die Note 4 erreicht wird.
Ist der Probeunterricht nicht bestanden, so kann das Kind mit Elternwille trotzdem übertreten, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern mindestens die Note 4 erreicht wurde.
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Der beste Bildungsweg für mein Kind - Informationen zum Übertritt von der Grundschule an weiterführende Schulen
Informationen der weiterführenden Schulen
Descartes-Gymnasium Neuburg
Den Infobrief des Descartes-Gymnasiums mit allen wichtigen Terminen finden Sie hier.