Schuleinschreibung
Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2024/25
Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25 findet am 12.03.2024 statt.
Beginn der Schulpflicht:
- für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder: Es ist keine weitere Zurückstellung möglich. Jedoch kann eine Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf beantragt werden.
- regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.09.2024 sechs Jahr alt werden (geboren bis 30.09.2018) Ausnahme: Einschulungskorridor (Erklärung siehe weiter unten)
- auf Antrag: für alle Kinder, die zwischen dem 1.10. und 31.12. sechs Jahre alt werden. Nach dem 31. Juli kann ein vorzeitig aufgenommenes Kind nicht mehr abgemeldet werden.
- auf Antrag mit Gutachten einer Schulpsychologin: Kinder, die erst ab dem 1.1.2025 sechs Jahre alt werden (geboren ab 1.1.2019)
Der Zeitpunkt der Einschulung (Stichtag) ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Artikel 37 geregelt.
Was ist ein Einschulungskorridor?
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden.
- Die Kinder durchlaufen ebenso wie alle anderen Kinder das Anmelde- und Einschulungsverfahren.
- Die Schule berät auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus.
- Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst zum drauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
- Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie das der Schule im Schuljahr 2023/24 bis spätestens 10. April schriftlich mitteilen. Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommendenSchuljahr (Schuljahr 2024/25) schulpflichtig.
Weiterhin ist jedoch eine Zurückstellung in den Fällen des Art. 37 Abs. 2 oder 4 BayEUG möglich.
Die Möglichkeit der Eltern Anträge auf frühere Einschulung oder Zurückstellung zu stellen, bleibt bestehen.
Anträge auf vorzeitige Einschulung sind spätestens bei der Schulanmeldung an unserer Schule zu stellen.
Falls die Erziehungsberechtigten die Zurückstellung unter Angabe wichtiger Gründe wünschen, prüft die Schulleitung den Antrag ggf. unter Einbeziehung von Beratungslehrkraft, Schularzt und Informationen vom Kindergarten. Über eine Zurückstellung des Kindes sollte vom Zeitpunkt der Schulanmeldung bis zum Schulbeginn entschieden werden, sie ist in Ausnahmefällen aber noch bis zum 30. November möglich.