Schuleinschreibung
Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2025/26
Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/26 findet am 18.03.2025 statt.
Beginn der Schulpflicht:
- für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder: Es ist keine weitere Zurückstellung möglich. Jedoch kann eine Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf beantragt werden.
- regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.09.2025 sechs Jahr alt werden (geboren bis 30.09.2019) Ausnahme: Einschulungskorridor (Erklärung siehe weiter unten)
- auf Antrag: für alle Kinder, die zwischen dem 1.10. und 31.12. sechs Jahre alt werden. Nach dem 31. Juli kann ein vorzeitig aufgenommenes Kind nicht mehr abgemeldet werden.
- auf Antrag mit Gutachten einer Schulpsychologin: Kinder, die erst ab dem 1.1.2026 sechs Jahre alt werden (geboren ab 1.1.2020)
Der Zeitpunkt der Einschulung (Stichtag) ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Artikel 37 geregelt.
Was ist ein Einschulungskorridor?
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden.
- Die Kinder durchlaufen ebenso wie alle anderen Kinder das Anmelde- und Einschulungsverfahren.
- Die Schule berät auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus.
- Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst zum drauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
- Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie das der Schule im Schuljahr 2024/25 bis spätestens 10. April schriftlich mitteilen. Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommendenSchuljahr (Schuljahr 2025/26) schulpflichtig.
Weiterhin ist jedoch eine Zurückstellung in den Fällen des Art. 37 Abs. 2 oder 4 BayEUG möglich.
Die Möglichkeit der Eltern Anträge auf frühere Einschulung oder Zurückstellung zu stellen, bleibt bestehen.
Anträge auf vorzeitige Einschulung sind spätestens bei der Schulanmeldung an unserer Schule zu stellen.
Falls die Erziehungsberechtigten die Zurückstellung unter Angabe wichtiger Gründe wünschen, prüft die Schulleitung den Antrag ggf. unter Einbeziehung von Beratungslehrkraft, Schularzt und Informationen vom Kindergarten. Über eine Zurückstellung des Kindes sollte vom Zeitpunkt der Schulanmeldung bis zum Schulbeginn entschieden werden, sie ist in Ausnahmefällen aber noch bis zum 30. November möglich.
Digitale Schulanmeldung
Mitte Januar erhalten die Eltern die Zugangsinformationen für die digitale Schulanmeldung ihrer Kinder.
Für die Online-Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Nachweis zum Masernschutz (z. B. Impfpass oder ärztliche Bescheinigung)
- Bestätigung der Schuleingangsuntersuchung (Falls die Untersuchung noch nicht stattgefunden hat, können Sie die Bestätigung zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.)
Bei Bedarf lassen Sie uns bitte zusätzlich noch folgende Unterlagen in Kopie oder per Mail zukommen:
- Unterlagen zum elterlichen Sorgerecht bei Alleinerziehenden, Getrenntlebenden, Geschiedenen
- Zurückstellungsbescheid für Kinder, die im Schuljahr 2024/25 vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden